28 Iyyar 5772 - Sonntag, 20. Mai 2012
Zum Andenken an unseren Vater David Yossi ben Abba. M. und S. Rubinstein.  (Widme diese Leiste deinen Nächsten)

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Dem Midrasch Rabbah zufolge [18:3] konfrontierte Korach Mosche Rabeinu mit folgender Frage: "Ist es notwendig, eine Mesusah an den Tuerpfosten eines Raumes zu befestigen, der voll mit Thora-Rollen ist?" Mosche bejahte die Frage, woraufhin Korach argumentierte: "Die gesamte Thora mit ihren 275 Parschiot soll den Raum von dieser Pflicht nicht befreien koennen, aber eine Mesusah mit nur zwei Parschiot soll es koennen?" Der (menschlichen) Logik folgend, machte Korach's Einwand auch scheinbar Sinn: Warum sollte ein Raum voll mit Thora-Rollen noch eine Mesusah am Tuerpfosten benoetigen?

Ein Motto der fruehen Reformbewegung in Deutschland lautete: "Jehudi beweitecha we'adam betzeitecha" - "Sei ein echter Jude zuhause, aber draussen ein Mensch wie jeder andere auch." In aehnlicher Weise behauptete Korach vom Juedischen Volk: "Kol ha'eida kulam kedoschim" - "Die gesamte Gemeinde ist heilig"; sowie: "Uwetocham Haschem" - "Und G"TT ist unter ihnen" (16:3). Korach meinte, dass Juden alle (gleich) heilig seien, da sie schliesslich alle G"TT "betocham" - d. h. in ihren Herzen tragen. Er behauptete daher, es sei ausreichend, ein guter Jude "innerlich" zu sein, ohne dies offen nach aussen zu tragen. Mosche Rabeinu wiedersprach dem wehement und bestand darauf, dass selbst wenn ein Haus oder ein Individuum voll von Thora ist, es dennoch unabdingbar bleibt, dessen Thora-Ueberzeugung in der Oeffentlichkeit zu vertreten; um der Welt draussen deutlich zu zeigen, dass es sich um ein Juedisches Haus handelt - um eines mit einer Mesusah. Wie es sich im Verlauf der weiteren Begebenheiten herausstellen sollte, stimmte G"TT hierbei Mosche Rabeinu zu.

Raschi kommentiert den Aufstand Korach's und seiner Gefolgschaft dahingehend, dass es sich um das vierte Vergehen gegen G"TT handelte, welches vom Juedischen Volk ausging. Bei den drei vorhergehenden Vergehen verteidigte Mosche Rabeinu jeweils das Juedische Volk vor G"TT; hier jedoch heisst es (Raschi, Bamidbar 16:4): "Nitraschelu jadav" - "seine Hand sank nieder". Diesmal fuerchtete Mosche Rabeinu, dass G"TT nicht mehr laenger seine Verteidigungsbemuehungen akzeptieren wuerde. Weshalb aber war Mosche Rabeinu gerade dieses mal nicht faehig, das Volk zu verteidigen?

Als von Juden die Suende des Goldenen Kalbs begangen wurde, verteidigte sie Mosche mit dem Argument; "dass in Wahrheit das Juedische Volk sich keiner Suende schuldig gemacht haben koenne; das Gebot -"du sollst keine anderen Goetter ausser mir haben"- sei schliesslich in der Singularform ausgesprochen worden und beziehe sich wohl nur auf ihn (Mosche) - folglich sei auch nur er und nicht das Volk daran gebunden" (Raschi, Schemot 20:2). Auf der Grundlage dieses Arguments wurde dem Juedischen Volk dessen Tat verziehen. Korach behauptet nun, "jeder von uns ist heilig" und "wir alle haben die Gebote am Berg Sinai gehoert" (Raschi, 16:3). Als Mosche Rabeinu dies hoerte, bekam er einen grossen Schrecken, da die Behauptungen Korach's seine Verteidigung des Volkes nach der Suende des Goldenen Kalbs untergruben.

Schabbat Schalom!

* basierend auf den Lehren des Lubavitcher Rebben

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