1 Sivan 5772 - Tuesday, 22 May 2012
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Im Wochenabschnitt Ki Teze findet das Zizith-Gebot erneute Erwaehnung. Es heisst in Dewarim 22,12: „Gedilim Ta’aseh Lach Al Arba Kanfoth Kesutecha“. Im Vergleich zu der Erwaehnung des Zizith-Gebotes in Sefer Bemidbar werden die Zizith hier als „Gedilim“ bezeichnet, was auch als „gezwirnte Faeden“ uebersetzt werden kann. Unsere Weisen identifizieren jedenfalls die Gedilim mit den Zizith. Es ist allgemein ueblich, dass Maenner die Zizith an einem Talith beim Morgengebet tragen. Doch wann beginnt eigentlich die Verpflichtung, einen Talith zu tragen? In Bezug auf das Tragen des sogenannten „grossen“ Talith beim Morgengebet gibt es verschiedene Braeuche.

Bei den Sefardim und westeuropaeischen Juden ist es ueblich, dass auch unverheiratete Maenner mit Talith gadol beten. Es wird in diesen Minhagim darauf geachtet, dass Jungen die das bildungsfaehige Alter erreicht haben, bereits mit Talith beten. Nach osteuropaeischer Tradition hingegen beten erst verheiratete Maenner mit Talith gadol. Nach entsprechenden Talmud- Quellen und Responsen-Literatur lassen sich die verschiedenen Minhagim erklaeren. Im Talmud-Traktat Sukka (42) heisst es: „Ein Minderjaehriger, der sich in das Zizith-Gewand huellen kann, muss ein solches tragen“. Diese Feststellung wird nach Rambam und Rabbi Josef Karo als Halacha betrachtet. Die fruehzeitige Verpflichtung soll der Erziehung und Gewoehnung dienen. Bedeutende Talmud-Dezisoren betonen dabei, dass diese Verpflichtung sich auf das Alter bis zum 13. Lebensjahr bezieht, danach gilt das Zizith-Gebot eines Erwachsenen. Hingegen lehrt Rabbenu Josef Segal Mulin, der auch als „Maharil“ bekannt ist und fuer die Minhage Aschkenas als massgebliche Autoritaet gilt, keinen Talith vor der Hochzeit zu tragen. Dies wird wie folgt begruendet: Unmittelbar nach der Erwaehnung der Gedilim beziehungsweise des Zizith-Gebots in Dewarim 22,12 heisst es: “Ki Jikach Isch Ischa“, dass heisst „wenn ein Mann eine Frau nimmt“ (Dewarim 22,13). Hier sieht der Maharil einen Zusammenhang zwischen Zizith-Gebot und Hochzeit. Dagegen fragen andere Dezisoren, ob dies bedeuten soll, dass bis zur Hochzeit die Mitzwah von Zizith nicht erfuellt zu werden braucht und verwerfen diese Ansicht. Die Ansicht des Maharil hat sich lediglich in Osteuropa durchsetzen koennen und wird auch heute noch von einigen Chassidim befolgt.

Jeder Minhag hat seine Grundlage. Unsere Weisen jedenfalls stimmen aber insofern ueberein, dass sie denjenigen hoch schaetzen, der das Zizith-Gebot sorgfaeltig erfuellt. Unter anderem heisst es im Talmud-Traktat Mechanot (43): „Wer die Mitzwah der Zizith sorgfaeltig beachtet, erfaehrt die goettliche Allmacht“.

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